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   LAG Hessen, 01.03.2010 - 17 Sa 406/09   

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https://dejure.org/2010,34487
LAG Hessen, 01.03.2010 - 17 Sa 406/09 (https://dejure.org/2010,34487)
LAG Hessen, Entscheidung vom 01.03.2010 - 17 Sa 406/09 (https://dejure.org/2010,34487)
LAG Hessen, Entscheidung vom 01. März 2010 - 17 Sa 406/09 (https://dejure.org/2010,34487)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 18.08.2009 - 9 AZR 617/08

    Regelbeurteilung - Tatsachenkern - Prüfungsmaßstab

    Auszug aus LAG Hessen, 01.03.2010 - 17 Sa 406/09
    Wird die Beurteilung auf allgemein gehaltene Tatsachenbehauptungen gestützt, hat der Arbeitgeber sie ggf. näher zu konkretisieren und ist dann uneingeschränkt zu überprüfen, ob der Arbeitgeber von einem zutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist ( BAG 18. August 2009 - 9 AZR 617/08 - AP BGB § 611 Personalakte Nr. 3).

    Damit nimmt sie für die Gesamtbewertung der behaupteten Verstöße auch einen Beurteilungsspielraum in Anspruch, der nur einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrollbefugnis unterliegt ( BAG 18. August 2009 - 9 AZR 617/08 - a.a.O.).

    Hierfür trägt sie die Darlegung- und Beweislast, denn sie beruft sich auf die rechtsvernichtende Einwendung der ordnungsgemäßen Erfüllung ( § 362 Abs. 1 BGB ) des Anspruchs auf fehlerfreie Ausübung der eingeräumten Beurteilungsbefugnis ( BAG 18. August 2009 - 9 AZR 617/08 - a.a.O.).

    Denn jedenfalls die oben dargestellten Vorwürfe sind unberechtigt, da die Beklagte bzw. der Prüfer von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist bzw. ein den Vorwurf rechtfertigender Sachverhalt von der insoweit darlegungs- und beweisbelasteten ( BAG 18. August 2009 - 9 AZR 617/08 - a.a.O.) Beklagten nicht dargelegt ist bzw. der erhobene Vorwurf sich nicht als Verstoß gegen die von der Beklagten hierfür genannten Dienstvorschriften nach OM-A bzw. OM-B darstellt.

  • BAG, 08.05.2001 - 9 AZR 208/00

    Personalakte - Entfernung einer dienstlichen Beurteilung aus der Personalakte

    Auszug aus LAG Hessen, 01.03.2010 - 17 Sa 406/09
    Sie können nur daraufhin überprüft werden, ob der Beurteiler allgemeine Beurteilungsmaßstäbe beachtet, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt und ein fehlerfreies Verfahren eingehalten hat ( BAG 08. Mai 2001 - 9 AZR 208/00 - EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 60).
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